Ein öffentlicher Parkraum ist auch ein Privatgrundstück, wenn nicht durch eine Absperrung, Beschilderung darauf hingewiesen wird. Es kann jeder dort Parken,auch wenn ein Besitzer darauf Hinweist es wäre Privatgrundstück. Rein Theoretich könnte man auch in einer offen stehenden Garage kurzfristig sein Fahrzeug Parken, wenn kein Hinweis vorhanden ist oder eine Absperrung vorhanden ist.