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Dürfen Kinder so viel Lärm und so permanent machen wie sie wollen?

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Gefragt 1, Apr 2012 in Kinder von julius12 [Erfahrener]   10 17 31
Problemfall sind unsere Nachbarn, ca. 30 Jahre, zwei Kinder, ca. 3 und 6 Jahre alt. Wohnen unter uns und haben einen Garten mit Sandkasten und Rutsche.

Sobald draussen ein bisschen Sonne ist, werden die beiden Kinder inder Garten geschickt. In der Woche sind meine Frau und ich beide arbeiten, aber wenn ich um 18 Uhr nach Hause komme und ein bisschen die letzten Sonnenstrahlen genießen und "abschalten" möchte, ist unter uns im Garten noch voll der Trubel.

Denn leider spielen die beiden Kinder nicht "normal" sondern kreischen und schreien, poltern die Rutsche verkehrt rum rauf, fallen hin, der kleine ca. alle 5 Min, dann gibts wieder Geschreie. Das geht solange, bis die Sonne weg ist. Dann gehen die rein, aber dann hab ich auch auf dem Balkon nix mehr davon.

Am schlimmsten ist es am Wochenende, wo won 9 bis 19 Uhr PERMANENT dieser Krach ist. Wir lieben Frischluft, aber es ist nicht möglich, im Sommer die Balkontür offen zu lassen - der Lärm ist einfach unerträglich.

Zur anderen Seite raus ist ein Kindergarten. Diese Geräuschkulisse ist richtig wohltuend - wie ein angenehmes Grundrauschen gegen das, was sich bei uns auf der Wohnzimmerseite tut. Ich will damit nur sagen, dass wir überhaupt nichts gegen NORMALEN Kinderlärm haben. Aber was sich da im Garten abspielt, ist unerträglich.

Ich weiss, die Gerichte urteilen mild, eine Anzeige oder Beschwerde würde wohl nix bringen. Aber andere NAchbarn, mit denen wir gesprochen haben bei uns aus dem Haus sind auch megagenervt von den beiden Kindern im Garten.

Was sollen wir am besten tun? Mit den Eltern reden hat bis jetzt keinen Erfolg gehabt...

1 Antwort

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Beantwortet 2, Apr 2012 von Prof. Dr. Fragmich [Superhirn]  

Am besten ist immer: mit den Nachbarn reden oder Absprachen treffen.

Hier ein paar Urteile:

Kein Unterlassungsanspruch eines Mieters bei üblichem Kinderlärm in einem Mehrfamilienhaus
Üblicher Kinderlärm im Mehrfamilienmietshaus ist hinzunehmen. Die Üblichkeit bestimmt sich nicht nach den Ruhe- und Ordnungsvorstellungen Dritter, sondern nach den Wohn- und Lebensbedingungen sowie den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern.
AG Kassel, Az.: 872 C 855/91 vom 23. 04. 1991 (BGB § 1004)

Spielen in Hof und Garten
Grundsätzlich dürfen Kinder im Hof- und Gartenraum spielen. Sie müssen von den Eltern aber angehalten werden, während der Ruhezeiten nicht oder nur leise zu spielen. Verbote, die den Sinn haben, die Ruhe der Mitbewohner zu schützen, sind zu beachten. Allerdings braucht man keine Rücksicht auf Schikane zu nehmen - das wäre z.B. ein Spielverbot, wenn niemand gestört werden kann oder wenn es sonst keine Möglichkeit zum (sicheren) Spielen (unter Aufsicht der Eltern) im Freien gibt.

- Wird der Innenbereich einer großen Wohnanlage vertragsgemäß für Sport und Spiel von Kindern genutzt, können die Mitmieter wegen der Lärmbelästigung o.ä. nicht die Miete mindern.
Landgericht München WM 87, 121

aber:

Ruhezeiten verletzen
Die in der Hausordnung vorgeschriebenen Ruhezeiten, in der Regel von 13.00 bis 15.00 und von 22.00 bis 7.00 Uhr, müssen auch von Kindern eingehalten werden. (Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings nur die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr) Das gilt natürlich nicht für Kleinkinder; aber Kinder, die eine Ermahnung verstehen und einhalten können, müssen sich danach richten. Eltern haben auch dafür zu sorgen, dass Kinder außerhalb der Wohnung die Ruhezeiten nicht stören können.

Eltern müssen darauf achten, dass Kinder die allgemeinen Ruhezeiten und die Hausordnung beherzigen (LG Hamburg 11 S 246/82, WM 83, 27)

Eine Hausordnung ist nur verbindlich, wenn sie der Mieter bei seinem Einzug vorgelegt bekommen und als Bestandteil des Mietvertrages akzeptiert hat. Alle späteren Änderungen sind nur mit seinem Einverständnis verbindlich. Die wird er wohl kaum geben, wenn es für ihn nachteilig sein wird.

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