Hallo Hanno,
ober das früher einmal so war? Nein. Auch auf Autobahnen gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung, nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die als Empfehlung zu verstehen ist.
Im allgemeinen gilt:
Es ist stets § 1 StVO zu beachten, der besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. So dürfen nach § 3 Abs. 2 StVO, Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Als auch muss nach § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO der Führer eines langsameren Fahrzeugs, seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
Eine angeordnete Mindestgeschwindigkeit darf unterschritten werden, wenn die Verkehrs- oder die Straßenverhältnisse die Einhaltung selbiger nicht zulassen.
Gefunden auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgeschriebene_Mindestgeschwindigkeit