Das angesparte Guthaben kann frei verwendet werden, ein gewährtes Darlehen ist grundsätzlich an ein wohnwirtschaftliches Projekt gebunden. Je nach Bausparkasse gibt es Grenzen, ab welcher Darlehenssumme der Verwendungszweck geprüft wird. Der Nachweis kann durch Rechnungen oder auch durch Vorher-, Nachherbilder erbracht werden.
Sollte das Darlehen zweckentfremdet eingesetzt werden, so hat die Bausparkasse die Möglichkeit den Darlehensvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall ist der gesamte Betrag sofort zurück zu zahlen.